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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Resilienz-Audits, Workshops, Impulsvorträge und Trainings zwischen Resilienzwerk HD (Inhaber: Jens Beutler, Handschuhsheimer Landstraße 82, 69121 Heidelberg – nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand und Abgrenzung zur Heilbehandlung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Dienstleistungen (Dienstvertrag gem. § 611 BGB). Ein konkreter wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

(2) Wichtige Klarstellung: Sämtliche Formate, Workshops, Analysen und Beratungsgespräche dienen der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Prävention und der Organisationsentwicklung. Sie stellen ausdrücklich keine Psychotherapie oder heilkundliche Behandlung dar. Bei Anzeichen behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankungen wird den betroffenen Mitarbeitenden die Inanspruchnahme fachärztlicher oder psychotherapeutischer Hilfe empfohlen.

§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote auf der Website oder in Informationsunterlagen sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) des Auftraggebers oder durch Gegenzeichnung eines individuellen Angebots zustande.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Reisekosten

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Honorare. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anfallend).

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Vor-Ort-Terminen außerhalb von Heidelberg werden anfallende Reise- und Übernachtungskosten nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass für Vor-Ort-Workshops geeignete Räumlichkeiten und Präsentationstechnik zur Verfügung stehen.

(2) Die Teilnahme der Beschäftigten an Befragungen oder Einzelgesprächen ist stets freiwillig. Der Auftraggeber unterstützt die Durchführung durch rechtzeitige interne Information der Teams.

§ 6 Stornierung und Terminverschiebung

(1) Bei Absage oder Verschiebung von fest vereinbarten Workshop- oder Beratungsterminen durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare fällig:

  • Bis zu 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei,
  • Zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • Weniger als 2 Wochen vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars,
  • Bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor Beginn: 100 % des vereinbarten Honorars.

Bereits angefallene Fremdkosten (z.B. nicht stornierbare Buchungen für Anreise/Unterkunft) sind in jedem Fall vollumfänglich zu erstatten.

(2) Kann ein Termin aus Gründen höherer Gewalt oder akuter Erkrankung der Referenten nicht stattfinden, wird unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Vertraulichkeit und Schutz der Mitarbeiter-Anonymität

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten betrieblichen Interna.

(2) Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses und der Aussagekraft der Ergebnisse sichert der Auftragnehmer zu, dass Ergebnisse aus Mitarbeiterbefragungen dem Auftraggeber nur in aggregierter und anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Sämtliche Arbeitsunterlagen, Präsentationen, Konzepte und Auswertungsberichte von Resilienzwerk HD sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung der Unterlagen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Heidelberg.

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